Ende Juni wurde Endosulfan in den Annex III der Rotterdamer Konvention aufgenommen und damit als hohes Risiko für die menschliche Gesundheit eingstuft.
Ab dem 24.10.11 sind somit Export- und Importländer zur vorherigen Information bzw. zur Zustimmung zum Handel mit dem Pestizid verpflichtet.
Lesen sie mehr auf der News-Seite der Rotterdamer Konvention.
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