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Kriterien der biologischen Landwirtschaft der gebana Die vorliegenden Kriterien des biologischen Anbaus streben einen ökologisch nachhaltigen Umgang mit der Natur und den Wasserressourcen in den Produktionsstätten der gebana.
Im biologischen Landbau der gebana
Pro Hektare und Jahr müssen vorgeschriebene Düngelimiten (gemäss Schweizer und europäischen BIO-Verordnung und BioSuisse Richtlinien) eingehalten werden. Die Verwendung von synthetischen Düngemitteln und Torf zur Bodenverbesserung ist verboten.
Die Produzenten müssen mindestens 7% ihrer Betriebsfläche zur Förderung der Artenvielfalt ausscheiden. Zu den anrechenbaren Flächen gehören beispielsweise ungedüngte, artenreiche Dauerwiesen und Weiden, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Tümpel, Teiche, Moorland und Steinhaufen.
Im biologischen Landbau der gebana
Der Einsatz von Bioherbiziden und Wachstumsregulatoren ist verboten. Die Verwendung von Kupferpräparaten ist begrenzt (gemäss Bio Richtlinien). Im Getreide-, Hülsenfrüchte- und Ölsaatenanbau sind Kupfer- und Schwefelpräparaten nicht zugelassen.
Im biologischen Landbau der gebana
Das Roden von Urwaldflächen (Primär- und Sekundärwälder) oder das Abbrennen von Flächen (Vor- und Nacherntebrennen) sind verboten.
Die Produkte der gebana gelangen auf dem Land- oder Seeweg in die Schweiz (Flugverbot). Die Lagerhaltung und Verarbeitung entsprechen ebenfalls den biologischen Richtlinien. |
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