![]() |
||
![]() |
|
Kriterien der biologischen Landwirtschaft der gebanaDie vorliegenden Kriterien des biologischen Anbaus streben einen ökologisch nachhaltigen Umgang mit der Natur und den Wasserressourcen in den Produktionsstätten der gebana. GesamtbetrieblichkeitIm biologischen Landbau der gebana
DüngungPro Hektare und Jahr müssen vorgeschriebene Düngelimiten (gemäss Schweizer und europäischen BIO-Verordnung und BioSuisse Richtlinien) eingehalten werden. Die Verwendung von synthetischen Düngemitteln und Torf zur Bodenverbesserung ist verboten. Förderung der ArtenvielfaltDie Produzenten müssen mindestens 7% ihrer Betriebsfläche zur Förderung der Artenvielfalt ausscheiden. Zu den anrechenbaren Flächen gehören beispielsweise ungedüngte, artenreiche Dauerwiesen und Weiden, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Tümpel, Teiche, Moorland und Steinhaufen. Vermehrungsmaterial und JungpflanzenIm biologischen Landbau der gebana
PflanzenschutzDer Einsatz von Bioherbiziden und Wachstumsregulatoren ist verboten. Die Verwendung von Kupferpräparaten ist begrenzt (gemäss Bio Richtlinien). Im Getreide-, Hülsenfrüchte- und Ölsaatenanbau sind Kupfer- und Schwefelpräparaten nicht zugelassen. FruchtfolgeIm biologischen Landbau der gebana
Rodung und AbbrennenDas Roden von Urwaldflächen (Primär- und Sekundärwälder) oder das Abbrennen von Flächen (Vor- und Nacherntebrennen) sind verboten. Handel und Verarbeitung
Die Produkte der gebana gelangen auf dem Land- oder Seeweg in die Schweiz (Flugverbot). Die Lagerhaltung und Verarbeitung entsprechen ebenfalls den biologischen Richtlinien. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Home | Blog | Newsletter | Contact | Imprint | Terms |