Gross, klein, perfekt, vernarbt, orange, grün – echte Orangen haben viele Gesichter. Diesen Winter bekommen wir sie endlich alle zu sehen.
Es gibt tatsächlich eine EU-Regulierung, die vorgibt, wie Zitrusfrüchte für den Verkauf an Endkonsumenten auszusehen haben: orange, intakt, frei von Druckstellen oder starken Narben, mindestens 53 Millimeter Durchmesser. Kleinere oder einzigartige Orangen darf man nur zu Saft verarbeiten, nicht aber als ganze Früchte für den Verzehr exportieren.
Wem nützt diese Regulierung? Den grossen Supermärkten, die Orangen wie Schrauben handeln wollen – immer gleich. Ausserdem halten sie sich mit der Regulierung kleinere Konkurrenten vom Leib. Die Verlierer sind Kundinnen, Bauernfamilien und die Umwelt. Darum entschieden wir 2019, etwas gegen den Irrsinn zu unternehmen.
Wir schrieben Briefe an die griechischen Behörden und die an die EU. Unsere Hoffnung auf eine brauchbare Antwort war klein und wir rechneten damit, Unterschriften für eine Petition sammeln zu müssen.
Nach etwa sechs Monaten erhielten wir endlich eine E-Mail vom griechischen Ministerium für Landwirtschaft. Angehängt war die Antwort der EU, die unter anderem folgende Zeilen beinhaltete:
«Abweichend von Artikel 113a Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 steht es den Mitgliedstaaten frei, Erzeugnisse, die dem Verbraucher im Einzelhandel für den persönlichen Bedarf angeboten werden, die die Angabe ‘zur Verarbeitung bestimmt’ oder eine synonyme Angabe tragen und für eine andere Verarbeitung als gemäss Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i bestimmt sind, von der Verpflichtung zur Erfüllung der speziellen Vermarktungsnormen zu befreien.»
Das ist der exakte Wortlaut von Artikel 4, Absatz 3 der Regulierung (EU) 543/2011. Gemäss dem griechischen Ministerium gilt dieser Artikel nur für den Verkauf innerhalb der Produktionsregion, nicht für den Export. Die EU gab jedoch grünes Licht, dass wir auf Basis dieses Artikels Orangen jeglicher Form, Farbe und Grösse aus Griechenland exportieren dürfen. Einzige Bedingung: Wir müssen die Kartons kennzeichnen mit «zur Verarbeitung bestimmtes Produkt».
Die Bauernfamilien in Griechenland können dank dieser offiziellen Erlaubnis dieses Jahr voraussichtlich schon 85 bis 90 Prozent ihrer Ernte als ganze Früchte an unsere Kundinnen und Kunden verkaufen. In den vergangenen Jahren mussten sie im Schnitt ein Viertel der Früchte aussortieren. Unser Ziel ist es, dass sie höchstens 5 bis 10 Prozent der Ernte zu Saft verarbeiten müssen. Das sind dann nur noch jene Früchte, die weniger lange haltbar sind oder weniger gut schmecken als der Rest.
Für Sie bedeutet das, dass Sie zum ersten Mal echte Orangen kaufen können. Jede Kiste wird mit dem Aufkleber «zur Verarbeitung bestimmt» versehen sein – unser geheimer Code für eine Kiste köstliche Orangen in allen Grössen, Farben und Formen, die Mutter Natur zu bieten hat.
Uns beschert die offizielle Erlaubnis allerdings erst einmal einen grösseren Aufwand. Denn die Regulierung hat dazu geführt, dass alle Prozesse auf eine möglichst konforme Sortierung der Früchte ausgerichtet sind. Wir müssen nun die Sortiermaschinen anpassen und – vielleicht noch wichtiger – den Mitarbeitenden erklären, warum jetzt nach all den Jahren die vermeintlich hässlichen Orangen in die Kisten sollen.
Sicher ergeben sich durch diese Neuauslegung der EU-Regulierung noch weitere Herausforderungen. Doch egal, wir freuen uns auf die Orangenvielfalt, die wir im Winter in unseren Kisten vorfinden. Insbesondere auf die kleinsten Orangen. Die sind nämlich laut Bäuerin Olga Aggelena meistens süsser und aromatischer als die grossen.
Die echten Orangen können Sie in unserem Shop vorbestellen. Die erste Lieferung kommt im Dezember an, weitere folgen im Januar und Februar.
Wir sind gespannt, wie unsere echten Orangen aussehen! Teilen Sie ein Bild Ihrer Orangenlieferung mit dem Hashtag #EchteOrangen auf den sozialen Medien oder mit uns via Email video@gebana.com.
gebana AG, Ausstellungsstrasse 21, 8005 Zürich, Schweiz
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